Allgemeine Teilnahmebedingungen

Vorbereitungslehrgänge auf die Steuerfachwirtprüfung 2025/2026

  1. Die Akademie übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass die Teilnehmer der Vorbereitungslehrgänge zur Steuerfachwirtprüfung zugelassen werden. Jeder Teilnehmer, der die Vorbereitungslehrgänge auf die Fachwirtprüfung mit dem Ziel besucht, die Prüfung abzulegen, trägt selbst die Verantwortung, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung rechtzeitig erfüllt sind.
  2. Der Anspruch auf Teilnahme am Vorbereitungslehrgang besteht für den Anmeldenden erst mit der schriftlichen verbindlichen Anmeldebestätigung durch die Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht und der Zahlung der Teilnehmergebühren zum laut Anmeldung vorgegebenen Zeitpunkt. Für Ratenzahler bzw. Direktzahler per Lastschrift ist die Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats maßgebend. Die vergünstigte Teilnahme am Mitarbeiter-Seminar 2024 ist nur persönlich dem Teilnehmer im Steuerfachwirtlehrgang vorbehalten. Die Teilnahme kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
  3. Bei einer begrenzten Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. Die Gefahr der Nichtteilnahme – gleich aus welchen Gründen – liegt beim angemeldeten Teilnehmer. Auf die Kündigungsmöglichkeiten wird verwiesen.
  5. Bei Absagen, die mehr als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgen, kann die Teilnehmergebühr unter Berücksichtigung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR zurückerstattet werden
  6. Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende, erstmals zum 31.03.2025 gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb des Jahreslehrgangs werden die Lehrgangsgebühren zeitanteilig – unter Berücksichtigung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR – berechnet.
  7. Es bleibt der Akademie vorbehalten, ohne Angabe von weiteren Gründen die Anmeldung des Teilnehmers einseitig aufzuheben bzw. den Vorbereitungslehrgang ggf. kurzfristig ganz abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnehmergebühren mit der Absage erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
  8. Die Akademie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Sachen und Gegenstände, insbesondere Garderobe, Taschen, Literatur, mobile Endgeräte, etc.
  9. Fällt ein Unterrichtstermin, z.B. wegen Verhinderung des Dozenten in Folge von Krankheit oder aus anderen Gründen aus, wird sich die Akademie um Verlegung des Termins oder anderen Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf jedoch nicht; auch nicht auf Schadenersatz, Ermäßigung der Teilnehmergebühr, Fahrgelderstattung oder Kosten für Arbeitsausfall.
  10. Die Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht des Steuerberater-Verbandes Köln GmbH kann aus besonderem Grund für einzelne Veranstaltungstermine Änderungen im Hinblick auf den Veranstaltungsort vornehmen.